Herr Prof. Dr. Kanth ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht. Er berät und vertritt Mandanten in den Bereichen Medizinrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht. Einen besonderen Schwerpunkt bildet das Medizinrecht für Behandler.
Sein Anspruch: erfahrene, lösungsorientierte und zuverlässige Beratung – abgestimmt auf Ihre individuelle Situation.
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg.
Referendariat unter anderem in Miami/Florida (USA).
Promotion im Bereich des Medizinrechts bei Prof. Dr. Gassner.
Zulassung als Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskammer München.
Berufung auf eine Lehrprofessur an der Hochschule für angewandtes Management, Ismaning — u. a. für Medizin-, Zivil-, Arbeits- und Unternehmensrecht.
Lehrbeauftragter an der medizinischen Fakultät der Universität Augsburg.
Kanth/Heimerl, Temporäre Personalengpässe im Rettungsdienst:
Welche Lösungen gibt es?, in: Rettungsdienstmagazin 12/2020, S. 1136 ff.
Kanth, Der Beruf des Notfallsanitäters im Kompetenzsystem der Verfassung.
Eine Untersuchung des Zusammenspiels von Notfallsanitätergesetz und
Heilpraktikergesetz vor dem Hintergrund ihrer Vereinbarkeit mit
Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG, Schriften zum Bio-, Gesundheits- und
Medizinrecht Band 52, 1. Auflage, Baden-Baden 2022.
Diverse kleinere Aufsätze und Beiträge.